Russland

Russland führt Strafen für Zensur gegen russische Medien im Internet ein

Das Oberhaus des russischen Parlaments, der Föderationsrat, hat ein Gesetz über Geldbußen für Zensur gegen russische Medien und Bürger verabschiedet. Dies trifft ebenfalls auf Verstöße gegen die Gewährleistung eines stabilen russischen Internets zu.
Russland führt Strafen für Zensur gegen russische Medien im Internet einQuelle: Sputnik © Alexei Maischew

Der Föderationsrat, das Oberhaus des russischen Parlaments, hat ein Gesetz über Geldstrafen für Zensur gegen russische Medien und Bürger verabschiedet. Das Dokument sieht Bußgelder für Plattformbesitzer wegen restriktiver Maßnahmen gegen russische Medien und Bürger in Höhe von 50.000 (rund 550 Euro) bis drei Millionen Rubel (rund 33.000 Euro) vor: Für Bürger beträgt die Geldbuße von 50.000 bis 100.000 Rubel (rund 1.100 Euro); für Beamte – von 200.000 (rund 2.250 Euro) bis 400.000 Rubel (rund 4.500 Euro); für juristische Personen – von 600.000 (rund 7.000 Euro) bis zu einer Million Rubel (rund 11.000 Euro). Falls man wiederholt verstößt, erhöht sich dieser Betrag. Überdies sieht das Gesetz die Optionen vor, den Datenverkehr zu blockieren, zu verlangsamen und Geldstrafen zu verhängen.

Im Dezember 2020 hatte das Unterhaus des russischen Parlaments ein Gesetz über Vergeltungsmaßnahmen wegen Zensur gegen russische Medien verabschiedet. Nun sind ausländische Internetressourcen von Maßnahmen wegen Einschränkung des Zugangs zu Informationen aufgrund der rassischen, nationalen und politischen Zugehörigkeit bedroht. Dies betrifft nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch große IT-Plattformen. Die Entscheidung über Beschränkungen wird vom Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem russischen Außenministerium getroffen.

Das Gesetz wird auch auf Twitter, Facebook und Youtube ausgedehnt. Diese Initiative war eine Reaktion auf die Zensur gegen russische Medien in ausländischen sozialen Netzwerken. Sobald eine Internetplattform die Zensurmaßnahmen aufhebt, muss sie dies an die russische Aufsichtsbehörde melden. Danach kann der Generalstaatsanwalt die Sanktionen aufheben, indem er diese Entscheidung mit dem Außenministerium vereinbart. 

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